Kranken Kindern werden Rechte verwehrt.
Kritik des Bundesverbands Kinderhospiz: Nicht alle Punkte der Kinderrechtskonvention sind verwirklicht.

Auch zweieinhalb Jahrzehnte nach ihrer Einführung sind die Kinderrechte in Deutschland aus Sicht des Bundesverbands Kinderhospiz nicht immer gewährt und geschützt. „Gerade lebensverkürzend erkrankte Kinder, die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft, können sich leider nicht immer darauf verlassen, zu ihrem Recht zu kommen“, sagte Verbandsgeschäftsführerin Sabine Kraft anlässlich des heutigen 25. Geburtstags der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention. In deren Artikel 3 ist festgelegt, dass das Kindeswohl ein Gesichtspunkt ist, der bei allen Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen ist – egal, ob es um Handlungen von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen geht. Artikel 24 gesteht Kindern außerdem ein Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit zu – und darauf, Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit zu nutzen.