Kinder sind in unserer Gesellschaft besonders schwache und schutzwürdige Mitglieder. Sie können sich weder organisieren noch sonst ihre Bedürfnisse zur Geltung bringen. Sie sind vielmehr darauf angewiesen, dass Eltern und die politischen Gremien ihre Interessen berücksichtigen.
Informationen zur Kinderkommission
Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission, KiKo) gibt es seit 1988. Sie ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das bedeutet, sie ist kleiner als der Ausschuss selbst und hat eine ganz spezielle Aufgabe: die Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche.
Alle ordentlichen Mitglieder der Kinderkommission gehören auch dem Ausschuss an. Damit können sie die Interessen der Kinder auch dort vertreten und haben einen Zugang zum parlamentarischen Aktionsfeld, den nur ein Ausschuss bieten kann.
Warum gibt es die Kinderkommission?
Vor der Einrichtung der KiKo wurde von vielen Seiten gefordert, einen Kinderbeauftragten des Deutschen Bundestages einzusetzen. Im Laufe der Zeit benannte jede im Bundestag vertretene Fraktion einen Kinderbeauftragten.
Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages beschloss am 21. April und 5. Mai 1988, die Kinderbeauftragten der Fraktionen gemeinsam als Kinderkommission einzusetzen.
Dies ist in der deutschen Parlamentsgeschichte ein einmaliger Vorgang und soll unterstreichen, dass der Bundestag die Kinder in besonderer Weise in die Fürsorge und Obhut eines parlamentarischen Gremiums nehmen will. Sie soll unter anderem ein Wächteramt im Interesse der Kinder ausüben.
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