Das Jahresende erreichen heißt auch immer: Bald steht die nächste Steuererklärung an. Der Bundesverband Kinderhospiz weist darauf hin, dass durch Spenden Gutes getan und gleichzeitig gespart werden kann.

Die etwas ruhigere Zeit am Ende eines Jahres bietet Gelegenheit, Ordnung in alles zu bringen, was irgendwie liegengeblieben ist oder vorbereitet werden will – oft auch bei den Finanzen. Für alle, die sich sozial engagieren und gleichzeitig ein bisschen sparen wollen, hat der Bundesverband Kinderhospiz einen Tipp: „Spenden für gemeinnützige Zwecke werden auf die Steuer angerechnet“, berichtet Sabine Kraft, Geschäftsführerin des Dachverbands der deutschen Kinderund Jugendhospize. „Dabei ist das Datum der Zusage einer Spende entscheidend, nicht der Tag des Zahlungseingangs.“ Also sind steuersenkende Spenden noch bis zum allerletzten Tag des Jahres möglich, um noch wirksam zu werden.

Der Bundesverband Kinderhospiz koordiniert die Kinderhospizarbeit in ganz Deutschland, fördert Familien, die ein lebensverkürzend erkranktes Kind in ihrer Mitte haben und unterhält die Hilfsplattform www.frag-OSKAR.de, die rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr Hilfe und Rat für Betroffene wie für Fachleute bietet. Dabei finanzierte sich die Arbeit des Dachverbands fast ausschließlich über Spenden. „Wir sind dankbar für jede Zuwendung, die zu 100% der Kinderhospizarbeit zugutekommt!“, sagt Sabine Kraft.

Der Bundesverband Kinderhospiz stellt für Spenden Quittungen aus, die beim Finanzamt eingereicht werden können. Spenden an gemeinnützige Vereine sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben direkt absetzbar und mindern so die Steuerlast. Auch Sachspenden können steuerlich abgesetzt werden, wenn sie für einen gemeinnützigen Zweck eingesetzt werden. Für die Spendenbescheinigung zählt dann der Kauf- oder Marktwert der gespendeten Sache.